Thomas Cook Insolvenz
Thomas-Cook-Pleite: Wichtige Informationen für geschädigte Pauschalreisende
Thomas-Cook-Pauschalreisende können ihre Forderungen jetzt online anmelden
Information unter:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Die Bundesregierung hat ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage entschieden, Zahlungsausfälle zu Lasten von Pauschalreisenden aufgrund der Insolvenzen auszugleichen, soweit keine Erstattung von dritter Seite erfolgt (siehe Pressemitteilung der Bundesregierung vom 11. Dezember 2019).
Im Gegenzug wird sich der Bund etwaige Ansprüche der Pauschalreisenden abtreten lassen, diese Ansprüche konzentriert verfolgen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.
Seit dem 6. Mai 2020 steht ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können.
Die betroffenen Pauschalreisenden können sich auf dem Thomas Cook-Bundportal registrieren und für die freiwillige Ausgleichszahlung anmelden. Sie können hierzu ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermitteln und die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eintragen.
Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung in Betracht kommt.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:
Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://thomas-cook.insolvenz-solution.de
Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de
Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de